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Einreise und Zoll |
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Damit Sie Ihren
Türkei-Urlaub unbeschwert genießen können,habe ich auf
dieser Seite weiter unten die wichtigsten Einreisebestimmungen,Medizinische
Hinweise,Zollbestimmungen und besondere strafrechtliche Vorschriften aufgeführt.
Meine Tips für eine problemlose Ein- und Ausreise: Nackt
im Urlaub!
Selbstverständlich
nehmen Sie keine Drogen mit im Gepäck!
Führen
Sie bei einer Einreise mit Ihrem Auto Fahrzeugschein,grünen Versicherungsschein
und Führerschein mit.
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Meine Tips für Ihre Gesundheit: Schließen
Sie eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückhol-Option ab.
Medikamente
sind in der Türkei wesentlich preiswerter.
Original
Propecia werden Sie dort übrigens selten bekommen.Es gibt dort ein
Medikament mit der vierfachen Dosierung von dem Wirkstoff Finasterid.
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Auszug von den Seiten des Auswärtigen Amtes Stand: 28. April 2004
| Einreisebestimmungen
für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Als Tourist kann man sich bis zu drei Monaten visumsfrei im Land aufhalten. Der vorläufige Personalausweis wird ebenfalls anerkannt. Der
deutsche Kinderausweis wird anerkannt.
Wenn
man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers
eingetragen.
Ist der Aufenthalt für länger als drei Monate in der Türkei geplant, so ist vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Türkische
Staatsangehörige können mit einem von der Bundesrepublik Deutschland
ausgestellten Reisedokument in die Türkei nicht einreisen.
Von
Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer
anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt.
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| Besondere Zollvorschriften
Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet. Reisende
dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000
US Dollar ein-und ausführen.
Im übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende): Persönliche
Habe:
Reisemitbringsel:
Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Pkt. 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen. |
| Medizinische
Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und evtl. auch einmal gegen Typhus sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und je nach Jahreszeit konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und auch Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Im
Südosten der Türkei kommt Malaria vor.
Die
medizinische Versorgung auf dem Lande ist vielfach mit Europa nicht zu
vergleichen.
Ein
ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige
Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschriebenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. |
| Besondere strafrechtliche
Vorschriften
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist. Drogendelikte
Erwerb,
Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten
Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden. |
| Eine
Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden.
Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |