Türkei Flagge
Türkei-Tips.de
Einreise und Zoll
Türkei,Datca,Bucht von Körmen
Homepage Routen,Flugpläne,Fährenpläne Verhaltens-Tips Campingplätze,verschwiegene Buchten,abseits vom Touri-Rummel Hundehalter aufgepasst!
Türkische Ägäis 2002,Wohnmobil-Tour Straßenhunde und ihr Elend Mercedes Benz 207d Anregungen und Kritik erwünscht! Über uns und der rechtliche Kram

 
Sicherlich haben auch Sie in den Medien die Horror-Storys von verhafteten Touristen in der Türkei verfolgt.

Leider handelt es sich dabei nicht um Sensations-Hascherei,sondern ist knallharte Realität!

Wenn Sie allerdings ohne Steine nicht leben können,wählen Sie doch den sicheren Weg!
Kaufen Sie die kleinen Schätze einfach in Deutschland !
 

 


 Mit freundlicher Genehmigung!Du willst mehr von Roger?
guckst Du hier: www.karikatur-cartoon.de

Damit Sie Ihren Türkei-Urlaub unbeschwert genießen können,habe ich auf dieser Seite weiter unten die wichtigsten Einreisebestimmungen,Medizinische Hinweise,Zollbestimmungen und besondere strafrechtliche Vorschriften aufgeführt.
 

Meine Tips für eine problemlose Ein- und Ausreise:

Nackt im Urlaub!
Ihr Reisekoffer ist nicht mit Ihnen am Ziel angekommen?
Das muss aber nicht schlimm sein. Mit lostropolis kommen die Koffer schnell wieder zu Ihnen - lostropolis ist ein weltweites Wiederbeschaffungssystem für Reisegepäck! 
Paradiesische Zeiten für Ihr Reisegepäck - weltweit - 24 Stunden


Keine Steine mitnehmen,nichtmal vom Strand!
Achten Sie auch darauf,dass Ihre Kinder sich keine Steine einstecken!

Selbstverständlich nehmen Sie keine Drogen mit im Gepäck!
Lassen Sie sich nicht darauf ein,für jemanden Gepäckstücke mit über die Grenze zu nehmen!

Führen Sie bei einer Einreise mit Ihrem Auto Fahrzeugschein,grünen Versicherungsschein und Führerschein mit.
Achten Sie darauf,dass in Ihrem grünen Versicherungsschein auch der asiatische Teil eingetragen ist.
.Bei der Einreise bekommen Sie einen abgestempelten Zettel für die Einfuhr Ihres Fahrzeugs überreicht.
Bewahren Sie ihn sorgfältig auf,sonst gibt es bei der Ausreise Probleme!

Meine Tips für Ihre Gesundheit:

Schließen Sie eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückhol-Option ab.
Die türkischen Ärzte und Krankenhäuser erkennen die normalen Auslandskrankenscheine trotz Abkommen selten an.Viele Ärzte verlangen eine direkte Bezahlung ihrer Leistung.Bewahren Sie unbedingt alle Quittungen auf,um sie hier bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Medikamente sind in der Türkei wesentlich preiswerter.
In jedem Ort gibt es die Eczane (Apotheke)
Dort finden Sie alles von der Babynahrung bis hin zu rezeptpflichtigen Medikamenten.
Während ausländische Hygiene-Artikel und Kosmetik in der Regel teurer sind als hier,bekommen Sie Medikamente zu äusserst günstigen Kurs.
Trotzdem sollten Sie sich nicht dazu verführen lassen,große Mengen zu kaufen,um sich einen Jahres-Vorrat an Aspirin,Propecia und Co anzulegen.
Der Zoll an der deutschen Grenze wird sich freuen und Sie nett an die Seite winken;-)

Original Propecia werden Sie dort übrigens selten bekommen.Es gibt dort ein Medikament mit der vierfachen Dosierung von dem Wirkstoff Finasterid.
Also eher was für Stiere und Elefanten,als für unsere Männer.

Und wenn Sie doch lieber zu Hause Ihre Medikamente einkaufen möchten,können Sie jetzt auch sparen:-)

Pharma Kontor - Die Discount Apotheke

Auszug von den Seiten des Auswärtigen Amtes Stand: 28. April 2004
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise in die Türkei genügt ein Reisepass oder ein Personalausweis. Als Tourist kann man sich bis zu drei Monaten visumsfrei im Land aufhalten. 
Der vorläufige Personalausweis wird ebenfalls anerkannt.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. 
Bis zum 10. Lebensjahr ist kein Lichtbild, ab dem 10. bis 16. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend.

Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. 
Für diesen Fall wird empfohlen, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.

Ist der Aufenthalt für länger als drei Monate in der Türkei geplant, so ist vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen.

Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

Türkische Staatsangehörige können mit einem von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reisedokument in die Türkei nicht einreisen.
Sie benötigen dazu unbedingt ein gültiges türkisches Reisedokument.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt.
Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) einzuholen ist.

Besondere Zollvorschriften
Für Touristen gelten folgende Regeln:
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet.
Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet.

Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein-und ausführen. 
Bei einem höheren Wert muß dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich.

Im übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

Persönliche Habe:
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).

Reisemitbringsel:
1.) 200 Stück Zigaretten und
2.) 50 Stück Zigarrillos (max. 3 gr./Stück) und
3.) 10 Stück Zigarren und
4.) 200 gr. Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder 200 gr. Pfeifentabak oder 200 gr. Kautabak oder 
      200 gr. Tabak für Wasserpfeifen oder 50 gr. Schnupftabak
5.) 1 Flasche Alkohol (à 100 cc) oder 2 Flaschen à 70 bzw. 75 cc 
6.) bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz
7.) 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 500 gr Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten

Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Pkt. 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.

Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und evtl. auch einmal gegen Typhus sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und je nach Jahreszeit konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und auch Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.

Im Südosten der Türkei kommt Malaria vor.
Eine regelmäßige Prophylaxe ist nur selten notwendig.

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist vielfach mit Europa nicht zu vergleichen.
Sie kann auf dem Land technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein.

Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. 
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschriebenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.

Drogendelikte
10 - 20 Jahre Gefängnis für Einfuhr, 6 - 12 Jahre Gefängnis für Ausfuhr.

Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten
Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren

Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen.

Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. 
Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.